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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von


elfsichten Kommunikationsberatung 

Constantina Budi | Geschäftsführerin

Bingerbrücker Straße 30 | 55411 Bingen

- im Folgenden: ELFSICHTEN -



Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen ELFSICHTEN und dem Kunden geschlossen werden.

ELFSICHTEN bietet dem Kunden Leistungen im Bereich Kommunikation, Content-Creation, PR und Marketing, wie insbesondere Beratung, Coaching, Projektleitung, Konzeption und Strategieentwicklung inklusive der zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen wie Gestaltung von Text, grafisch-visuellen oder multimedialen Inhalten, CI, Corporate Publishing-Maßnahmen, SEO/SEA, Websites, etc. an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen ELFSICHTEN und dem Kunden.

Die von ELFSICHTEN angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.

ELFSICHTEN ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. ELFSICHTEN bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für ELFSICHTEN ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt ELFSICHTEN – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.


Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern der Kunde ELFSICHTEN Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ELFSICHTEN von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Es besteht daher für ELFSICHTEN keine rechtliche Möglichkeit und insbesondere keine Verpflichtung, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. ELFSICHTEN wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für Internetpräsenzen einschließlich Pflichtangaben, Grafiken etc.) und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Soweit ELFSICHTEN Websites oder vergleichbare Internetpräsenzen (z.B. Social Media Profil) erstellt oder betreut, hat der Kunde sich und ELFSICHTEN über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass ELFSICHTEN von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde ELFSICHTEN selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

Absatz 2.1 und 2.2. gelten entsprechend auch für den Einsatz von IT-Tools bei der Umsetzung entsprechender Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Mailings o.ä.). Der Kunde ist dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für deren Einsatz zu erfüllen, insbesondere also die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten (z.B. Vorliegen einer Einwilligung, Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung). ELFSICHTEN ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Sachverhalte oder Verträge rechtlich zu prüfen oder dazu zu beraten.

Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von Internetpräsenzen und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese ELFSICHTEN rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann ELFSICHTEN nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der geschuldeten Medien mit einem Platzhalter versehen.

Sofern Grundlage für die Zusammenarbeit ein vereinbartes Werbebudget ist, wird der Kunde ELFSICHTEN vor Vertragsbeginn bzw. vor Beginn eines neuen Projektes für die jeweilige Projektlaufzeit den voraussichtlichen Geschäftsumfang im Hinblick auf die geplanten Werbeaktivitäten und das zur Verfügung stehende Budget mitteilen. Der Kunde wird ELFSICHTEN nicht unwesentliche Änderungen dieser mitgeteilten Planungen jeweils unverzüglich mitteilen. Die Angaben des Werbebudgets müssen nachvollziehbar und ggf. anhand von entsprechenden Belegen nachprüfbar dargelegt werden.

Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete erforderliche Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist ELFSICHTEN gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann ELFSICHTEN dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen. 


Beratungs- und Konzeptionsleistungen

Soweit ELFSICHTEN für den Kunden Beratungs- und Konzeptionsleistungen (z.B. Consulting, textliche und visuelle Gestaltung und Umsetzung, Content-Marketing, SEO/SEA, UX/UI-Beratung, o.ä.) erbringt, erfolgen diese auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

Vertragsgegenstand sind die Leistungen, die die Parteien schriftlich oder in Textform bezogen auf die seitens des Kunden in Textform definierten Anforderungen im Angebot vereinbart haben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Anforderungen alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen enthalten.

Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, ist ELFSICHTEN nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Anforderungen oder erbrachten Mitwirkungsleistungen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit hin zu überprüfen. Erkennt ELFSICHTEN, dass die von ihr zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf ihr in der Zwischenzeit bekannt gewordene Tatsachen oder Anforderungen modifiziert werden müssen, wird ELFSICHTEN den Kunden hierauf unverzüglich schriftlich oder in Textform hinweisen. Die gleiche Hinweispflicht besteht, wenn ELFSICHTEN erkennt, dass Angaben oder Anforderungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv zur Ausführung nicht geeignet sind.

Soweit ELFSICHTEN im Rahmen der Beratung/Konzeptionierung den Einsatz bestimmter Werbemittel/Medien empfiehlt, obliegen Auswahl und Freigabe der Inhalte (Bilder, Texte, Keywords, Videos etc.), dem Kunden. Ist einzelvertraglich im Angebot vereinbart, dass ELFSICHTEN entsprechende Inhalte zur Verfügung stellt, richten sich diese inhaltlich nach den Vorgaben des Kunden. Eine Verwendung dieser Inhalte erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden. 

Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ELFSICHTEN keine rechtliche Beratung leistet. Sollte sie in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann sie das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

ELFSICHTEN schuldet lediglich die Bereitstellung der vereinbarten Inhalte auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Ranking bei Suchmaschinen, Conversion Rate, Verweildauer etc. ) sind hierbei nicht geschuldet. Vorschläge, Texte, Entwürfe u.Ä., welche nicht abgenommen wurden, verbleiben bei ELFSICHTEN. Es gibt kein Nutzungsrecht für den Auftraggeber.

Erstellen von Kommunikationsmaßnamen

Soweit ELFSICHTEN für den Kunden kreative Inhalte für Medien und Kommunikationsmaßnahmen gestaltet (z.B. Erstellung von Grafiken, Logos, Websites o.ä), erfolgt dies auf werkvertraglicher Basis im Sinne von § 631 ff. BGB. Bei der Erstellung von Medien und Kommunikationsmaßnahmen erfolgt vor Angebotserstellung ein Briefing in dem der Kunde ELFSICHTEN eine möglichst genaue Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen übermittelt (Anfrage). ELFSICHTEN wird diese beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus dieser Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen ELFSICHTEN und dem Kunden zustande

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart findet keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder Eintragungsfähigkeit durch ELFSICHTEN statt

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Diese beinhaltet lediglich Anpassungen der visuellen Darstellung. Konzeptionelle Änderungen sind hiervon nicht umfasst. Diese werden auf Wunsch des Kunden und nach Möglichkeit von ELFSICHTEN gegen gesonderte Vergütung sowie mit angepassten Fristen auf Basis eines zusätzlichen Angebots erbracht.

Sofern Auftragsgegenstand die Erstellung von Videos oder Fotografien sind und der Kunde Personen hierfür zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird ELFSICHTEN den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.


Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von ELFSICHTEN ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet und am Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Erstellung von Video- oder Fotoaufnahmen, Websites o.ä) ist ELFSICHTEN berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

ELFSICHTEN ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von ELFSICHTEN für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er die Vereinbarung über die betroffene laufende Dienstleistung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.  


Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann ELFSICHTEN verlangen, dass die Abnahme – auch in Form von Teilabnahmen - in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn ELFSICHTEN den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks bzw. bei Teilabnahmen des Werkteils festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die ELFSICHTEN dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.


Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei ELFSICHTEN. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch ELFSICHTEN resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.


Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Beratungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dieses gilt für beide Vertragspartner und auch für Verträge auf Basis eines individuellen Angebots. 


Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

ELFSICHTEN räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht im dem zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde ELFSICHTEN ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist ELFSICHTEN dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Soweit ein Subunternehmer als Urheber beteiligt ist, gilt vorstehendes für diesen entsprechend, sofern er dem Kunden gegenüber benannt wird.

Ferner ist ELFSICHTEN berechtigt, den eigenen Namen sowie ggf. den Namen des Urhebers mit Verlinkung in angemessener Weise im Impressum der von ELFSICHTEN erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


Vertraulichkeit

ELFSICHTEN wird alle ELFSICHTEN zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln, durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff Unberechtigter schützen und gegen die nicht vertragsgemäße Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe sichern. ELFSICHTEN verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen,

die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies ELFSICHTEN zu vertreten hätte;

von denen ELFSICHTEN auf anderem Wege als durch den Kunden und ohne Verstoß gegen

vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt; oder

die ELFSICHTEN ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Kunden selbständig entwickelt hat.

Sie gilt ferner nicht, soweit ELFSICHTEN aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf

bestands- oder rechtskräftige Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung

vertraulicher Informationen verpflichtet ist; ELFSICHTEN hat dies dem Kunden, soweit zulässig und

möglich, rechtzeitig vor Weitergabe mitzuteilen. ELFSICHTEN darf die vertraulichen

Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren

Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen.


Haftung / Freistellung

Die Haftung von ELFSICHTEN für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet ELFSICHTEN jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von ELFSICHTEN für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt ELFSICHTEN von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ELFSICHTEN aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung - insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


Höhere Gewalt

Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Parteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere auf die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, benachrichtigen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Embargo, Pandemien, Naturkatastrophen, von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken aus dem Internet.

Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht gem. vorstehender Ziff. 12.1 nachgekommen.


Schlussbestimmungen

Die zwischen ELFSICHTEN und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von ELFSICHTEN als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.


Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von kreativen Leistungen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat ELFSICHTEN keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. Der Kunde versichert, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Freelancer von ELFSICHTEN gefährdet. Dies gilt darüber hinaus auch für Angebote auf Anstellungen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 

ELFSICHTEN ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber mit Einreichen eines neuen Angebots und bei Daueraufträgen spätesten zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist ELFSICHTEN berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: 02. Januar 2023

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